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Stiftung König-Albert-Gymnasium Leipzig Drucken
Kriterien für die Vergabe von Auszeichnungen im Schuljahr 2023/2024
 
Die Stiftung König-Albert-Gymnasium Leipzig vergibt jährlich Auszeichnungen für herausragende Leistungen im Sinne humanistischer gymnasialer Schulbildung. Die Vergabe der Auszeichnungen erfolgt nach den folgenden Kriterien:

1. Wissensgebiete

Die Stiftung König-Albert-Gymnasium Leipzig vergibt ihre Auszeichnungen für herausragende Leistungen in folgenden Wissensgebieten:

  • Alte Sprachen (insbesondere Latein)
  • Geschichte
  • Philosophie/Religion/Ethik

2. Auszeichnung

In jedem Wissensgebiet kann eine Auszeichnung vergeben werden. In Abhängigkeit von Zahl und Qualität der eingesandten Bewerbungen muss eine Preisvergabe nicht für alle Gebiete erfolgen. Dies gilt insbesondere dann, wenn nur eine geringe Zahl von Arbeiten eingeht und nach Ansicht der Jury der Wettbewerbscharakter der Ausschreibung nicht mehr gewahrt ist. In diesem Falle kann insbesondere eine Rangfolge unter allen eingesandten Arbeiten gebildet werden. Die mehrfache Vergabe in einer Kategorie ist möglich.

Die Auszeichnungen erfolgen in Form eines Geldpreises. Über die jeweilige Höhe entscheidet der Stiftungsvorstand in Abstimmung mit dem Kuratorium. Sie ist abhängig vom Jahresertrag der Stiftungsmittel und wird in diesem Jahr voraussichtlich jeweils 250 Euro betragen. Werden in einer Kategorie mehrere Preise vergeben, kann die Preissumme entsprechend aufgeteilt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.

3. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle Schüler der Klassenstufen 10 bis 12 aus den Gymnasien des Zuständigkeitsbereiches des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Leipzig.

Angenommen werden nur Arbeiten, welche den eingereichten Wissensgebieten zugehörig sind.  Bei der Einsendung ist das Wissensgebiet zu benennen, in welchem die Arbeit zur Teilnahme am Wettbewerb eingereicht wird. Eine Teilnahme mit Arbeiten ohne Bezug zu den unter 1. genannten Gebieten ist nicht möglich. Arbeiten, welche diese Voraussetzungen nach Ansicht der Jury nicht erfüllen, werden zurückgesendet.

Eingereicht werden können nur schriftliche Arbeiten, welche durch die Schüler im Rahmen des Unterrichtes oder auch außerhalb erstellt worden sind (besondere Lernleistungen, Referate, Aufsätze, Projektarbeiten usw.). Dabei sollte sich der Umfang einer Arbeit im Rahmen einer Richtgröße von 10-50 DIN-A 4-Seiten bewegen. Die Arbeiten sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Ausnahmen hiervon sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand der Stiftung zulässig.

Zur Bewerbung um die Auszeichnung sind jeweils zwei gedruckte Exemplare sowie eine computerlesbare Version der Arbeit (in einem gängigen Format wie z.B. MS Word, RTF oder PDF) einzusenden, wobei die computerlesbare Version eine Größe von 5 MB nicht übersteigen sollte.

Wird eine Gruppenarbeit eingereicht, so sind alle Mitarbeiter zu benennen und für diese der jeweilige Anteil an der eingereichten Arbeit kenntlich zu machen.

Die Einsendung kann sowohl durch die Schüler, als auch durch die Schulen erfolgen. Der Bewerbung sollte in jedem Fall die Stellungnahme eines Fachlehrers der Schule beigefügt werden.

Alle Unterlagen sind bis zum 31. März 2024 an die
Stiftung König-Albert-Gymnasium Leipzig
Riesaer Straße 197
04319 Leipzig
zu senden. Zur Fristwahrung genügt der Poststempel dieses Tages. Später eingereichte Arbeiten können nicht mehr berücksichtigt werden. Die computerlesbare Version der eingereichten Arbeit kann auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können innerhalb der vorgenannten Frist übermittelt werden.

4. Preisvergabe

Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury. Diese besteht aus Vertretern des Vorstandes und des Kuratoriums der Stiftung. Sofern dies für notwendig gehalten wird, berufen sie weitere fachkundige Jurymitglieder.

Die Verleihung der Preise erfolgt am Ende des Schuljahres. Der Termin wird in einer Einladung sowie auf der Stiftungshomepage rechtzeitig bekannt gegeben.

Alle preisgekrönten Arbeiten eines Jahres werden auf der Stiftungshomepage veröffentlicht. Eine diesbezügliche Genehmigung gilt mit der Einsendung als erteilt. Eventuelle Vorbehalte Dritter bezüglich der Veröffentlichung sind der Stiftung mit der Einsendung mitzuteilen.


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