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Teil 3: Das Jahr 1996

Am 25. April 1996 erschien in der LVZ (Leipziger Volkszeitung) ein Artikel über Nichtzuweisungen 5. Klassen an 6 Leipziger Gymnasien (siehe Quelle 7). Diese von einer Planungsgruppe, bestehend aus Vertretern aller beteiligten Schulämter, getroffene Entscheidung, betraf  u.a. auch das König-Albert-Gymnasium. Als Gründe wurden vor allem die rückgängigen Schülerzahlen und die „Sorge um das Wohl der Schüler“ genannt. Die Schulbehörde strebte eine Dreizügigkeit, also Existenz von je drei Parallelklassen eines Jahrgangs an, um bessere Möglichkeiten bei der Kurswahl für die Sekundarstufe II zu schaffen. Die Nichtzuweisung einer fünften Klasse war nach Auskunft des Oberschulamtes noch keine Vorentscheidung über die Zukunft der Schule. Faktisch wurden aber bereits mit dem Beschluß der Nichtzuweisung (ein Jahr vor der entscheidenden Stadtratssitzung am 16.4.1997) die Weichen zur Schließung der Schule gestellt.

In ganz Leipzig sollten allerdings (nach einem Vorschlag vom 27.2.1996!) 8 Gymnasien, darunter auch das König-Albert-Gymnasium aufgehoben werden. In der Begründung des Vorschlags (Quelle 8) findet sich zum König-Albert-Gymnasium nur ein Satz: „Das Gebäude der König-Albert-Schule entspricht nicht den Schulbaurichtlinien für ein 3-zügiges Gymnasium, so dass eine Aufhebung dieser Schule vorgeschlagen wird.“ In einer näheren Begründung vom 6.1.1997 (Schreiben des Oberschulamtes siehe Quelle 10) wurde dieser Punkt aufgegriffen, die sinkenden Schülerzahlen noch einmal mit Zahlen belegt und erklärt, warum die drei anderen Gymnasien des Bereichs Stadtmitte als konstante Standpunkte angesehen werden. Im zweiten Teil dieses Schreibens wurden bereits die Modalitäten der Aufhebung näher erklärt und das Leibniz-Gymnasium als Aufnahmeschule festgelegt. Es war eine 3jährige Vorlaufphase bis zum Aufhebungstermin zum Schuljahresende 1999/2000 und eine einjährige Nachlaufphase bis Sommer 2001 geplant.

Als weiteres Argument wurde nach einer Stellungnahme der König-Albert-Schule/Gymnasium (Quelle 19) vorgebracht, dass ein christliches Gymnasium in staatlicher Trägerschaft nicht möglich sei und die soziale, humanistische Ausrichtung und die in der König-Albert-Schule gewachsenen Traditionen und Erfahrungen in die Aufnahmeschule eingebracht werden könnten.



 
 
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