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Neugründung einer selbständigen Stiftung / Zusammenlegung von Verein und unselbständiger Stiftung
In unserer letzten Mitgliederversammlung fassten wir den Beschluss, die Möglichkeiten zur Überführung des Vereins (Bund der Albertiner e.V.) und der bisher von diesem verwalteten unselbständigen Stiftung "König-Albert-Gymnasium Leipzig" in eine neue, rechtlich selbständige Stiftung unter Beibehaltung der Gemeinnützigkeit und unserer Ziele zu prüfen. Inzwischen haben wir die Prüfungen abgeschlossen und möchten, die Zustimmung der Stiftungsbehörde vorausgesetzt, die Gründung einer neuen Stiftung einleiten. Diese soll an die Stelle des Vereins und der bisherigen unselbständigen Stiftung treten.

Um dieses Vorhaben verwirklichen zu können, möchten wir um Eure/Ihre Mithilfe bitten!

Warum eine selbständige Stiftung?

Der Arbeitsaufwand zur Verwaltung von Verein und Stiftung ist sehr hoch, da beide Organisationen eigene Leitungsorgane benötigen. Gleichzeitig sind nur wenige Mitglieder bereit
eine aktive Funktion in Verein oder Stiftung zu übernehmen.

Da es derzeit kein König-Albert-Gymnasium in Leipzig gibt, stagniert der Nachwuchs an Mitgliedern für den Verein. Um dennoch dauerhaft das Andenken an die Schule, die Schüler
und die Bildungsideale zu bewahren, ist die Errichtung einer selbständigen Stiftung sinnvoll.

Mit wenigen aktiven Unterstützern und unabhängig von Mitgliederzahlen wäre die Stiftung langfristig handlungsfähig, ohne hierfür Aufgaben oder Ziele aufgeben zu müssen. Wir erwarten vielmehr, dass sich diese durch eine klarere Struktur und das Auftreten als Stiftung noch schlagfertiger und besser verfolgen lassen und wir hierdurch auch neue Zustiftungen gewinnen können.

Was würde sich ändern?

Zunächst möchten wir Euch/Ihnen die wesentlichen Konsequenzen einer Überführung zu einer reinen, rechtlich selbständigen Stiftung kurz umreißen:
  1. Der Charakter einer Stiftung weicht deutlich von dem eines Vereins ab. Da eine Stiftung keine Mitglieder hat, fällt der Zwang zu einer jährlichen Mitgliederversammlung und der entsprechenden formalen Ladung dazu weg. Dementsprechend ist auch kein Mitgliedsbeitrag mehr zu entrichten.
  2. Die Verwaltung einer Stiftung erfolgt nicht mehr durch die Mitglieder, die in einem Verein demokratisch Einfluss auf die Gestaltung und Wirkung haben, sondern durch einen bestellten Vorstand. Dieser setzt den durch die Stifter bestimmten Willen (Stiftungszweck) und die in der Satzung formulierten Ziele um. In der Art dieser Umsetzung ist der Vorstand nur an die Satzung sowie Recht und Gesetz gebunden, er entscheidet frei über alles was darin nicht explizit bestimmt ist.
  3. Die Stiftung ist grundsätzlich auf Ewigkeit errichtet; eine Aufhebung, Abänderung des Stiftungsszwecks oder der Stiftungssatzung ist nicht ohne weiteres möglich. Das Stiftungsvermögen ist und kann selbst nicht angegriffen werden. Die Stiftung wirtschaftet nur mit Erträgen aus der Anlage des Vermögens (meist sind das Zins- oder Mieterträge).
Allerdings wird sich auch die selbständige Stiftung als Vertreter und Treffpunkt aller Albertiner beider Gymnasien verstehen und nicht zuletzt durch gemeinsame Treffen weiterhin denZusammenhalt aller Schüler fördern.

Was ist zu tun?

Die Errichtung einer selbständigen Stiftung ist nur möglich, wenn eine entsprechende Prüfung durch die Stiftungsbehörde erfolgreich verläuft. Dazu sind viele Aspekte zu bedenken und es
müssen bestimmte formale Voraussetzungen geschaffen werden.

Der Weg zur Errichtung einer selbständigen Stiftung würde so verlaufen:

  • Beschluss des Stiftungsrats der unselbständigen Stiftung "König-Albert-Gymnasium Leipzig" über
  1. die Auflösung dieser unselbständigen Stiftung, aufschiebend bedingt auf die Errichtung einer neuen rechtsfähigen und gemeinnützigen Stiftung durch den Bund der Albertiner e.V., die die Anerkennung des Finanzamts findet und
  2. die Übertragung des bisherigen Stiftungsvermögens auf ebendiese neue Stiftung.
  • Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins Bund der Albertiner e.V. über
  1. die Gründung einer neuen Stiftung durch den Verein als Gründer und
  2. die Übertragung des Stiftungsvermögens und eines Teils des Vereinsvermögens auf ebendiese neue Stiftung.
  • Gründung der neuen Stiftung nach Abstimmung mit dem Finanzamt und der Stiftungsbehörde sowie Einzug der ersten Gelder (Zustiftungen sowie das bisheriges Stiftungsvermögen gemäß der vorgenannten Beschlüsse).
  • Auflösungsbeschluss des Vereins und Übertragung des Restvermögens des Vereins auf die neue Stiftung im Rahmen einer weiteren Mitgliederversammlung.

Wir bitten um Eure/Ihre Unterstützung:

Um vorstehend skizzierte Überführung realisieren zu können, sind wir auf die Unterstützung und Mithilfe von Ihnen/Euch allen angewiesen. Zunächst muss die Mehrheit von Ihnen/Euch diesem Plan zustimmen und entsprechend im Rahmen der Mitgliederversammlung für die Übertragung des Vermögens und später für die Vereinsauflösung abstimmen. Die Ladung zur diesbezüglichen außerordentlichen Mitgliederversammlung haben wir diesem Schreiben beigefügt.

Weiterhin hat uns die Stiftungsbehörde signalisiert, dass unsere derzeitige finanzielle Ausstattung aus ihrer Sicht nicht ausreicht, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Hartmut Krüger arbeitet gerade an einem Wirtschaftsplan, der der Stiftungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Da das Stiftungsvermögen selbst nicht angegriffen werden darf, müssen wir nach unseren Schätzungen zur Realisierung der Aufgaben von Stiftung und Verein jährlich etwa Zinseinnahmen in Höhe von ca. 1.400€ aus dem Kapital erwirtschaften. Aus unserem aktuellen Kapital (ohne Spenden und Mitgliedsbeiträge) lassen sich jedoch leider nur etwas mehr als die Hälfte der benötigten Zinseinnahmen erzielen.

Dieses Defizit lässt sich nur durch eine Kapitalerhöhung der Stiftung ausgleichen. Daher suchen wir weitere Stifter, die bereit sind, Geld zweckgebunden zur Verfügung zu stellen. Da unser Stiftungszweck sehr auf das König Albert Gymnasium abstellt, möchten wir vor allem um Zustiftungen aus dem Kreis der ehemaligen Schüler werben.

Eine Zusage für eine großzügige Zustiftung durch unseren Hauptstifter Dr. Hansjürgen Knoche haben wir aber bereits erhalten, was uns zuversichtlich stimmt, dass der eine oder andere von Ihnen/Euch vielleicht ebenfalls als Stifter auftreten wird.
 
Als Stifter wird Ihr/Dein Name für immer mit der Stiftung und deren Aufgaben verbunden sein. Dabei besteht die Möglichkeit, dass Stifter, die im Rahmen der Gründung in einem größeren Umfang betragen als "Stifter" in der Gründungsurkunde der Stiftung genannt werden. Zudem sind Zustiftungen aufgrund der angestrebten Gemeinnützigkeit nach wie vor steuerlich begünstigt und können im Rahmen der Einkommensteuererklärung entsprechend steuermindernd geltend gemacht werden. Hierzu sollte in der Überweisung als Zweck "Zustifung" angegeben werden.

Da das Vereinsvermögen auch in die neue Stiftung übergehen soll, bitten wir Sie/Euch alle, auch den Verein noch finanziell zu unterstützen. Einige Beitragszahlungen stehen leider noch immer aus und da diese zukünftig ganz entfallen werden, freuen wir uns über jede Beitragszahlung oder Spende.

Für eventuelle Spenden an den Verein und Zustiftungen für die selbständige Stiftung stehen Ihnen/Euch folgende Konten (Inhaber jeweils Bund der Albertiner e.V.) zur Verfügung:

VereinskontoStiftungskonto
Deutsche Bank LeipzigDeutsche Bank Leipzig
BLZ 860 700 24BLZ 860 700 24
Konto 13 26 72 700
Konto 13 26 72 701
IBAN DE86860700240132672700IBAN DE86860700240132672701
BIC DEUTDEDBLEGBIC DEUTDEDBLEG
 
Selbst wenn Viele mit Wenig helfen, können wir das Ziel erreichen!

Abschließend wünschen wir uns, dass wir miteinander ins Gespräch kommen, die zu treffenden Entscheidungen gut abwägen und unsere Ziele erreichen können.

Sowohl Albert Bernhard, als auch Hartmut Krüger, Martin Walter und Marcus Dix sind jederzeit für Sie/Euch ansprechbar. Wir können Ihnen/Euch sicher die eine oder andere Frage beantworten und Einzelheiten erklären, die hier keinen Platz finden. Nutzt/Nutzen Sie am hierzu unsere E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Melden Sie sich/meldet Euch gern mit Ideen, Anmerkungen oder Fragen.

Ihnen/Euch allen wünschen wir alles Gute, Gesundheit und viel Freude bis wir hoffentlich bald wieder zusammen kommen.
 
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